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I. Berufseignungstest für
Fahrlehrerbewerber (BET-F)
Der im Jahr 2006 unter Leitung der Professoren Gerd Sackmann und Dietmar
Sturzbecher entwickelte Berufseignungstest (BET-F) ist eine wertvolle
Entscheidungshilfe für Interessenten am Fahrlehrerberuf und ebenso für
öffentliche und private Leistungsträger, die für die Kosten der
Ausbildung angehender Fahrlehrer aufkommen. Im Testverfahren wird vor
allem ermittelt, ob der Proband über die für den Fahrlehrerberuf
erforderlichen Schlüsselqualifikationen verfügt. Die bisher vorliegenden
Ergebnisse lassen auf hohe Validität des Tests schließen.
S. dazu auch den Artikel Berufseignungstest
für Interessenten am Fahrlehrerberuf (BET-F), erschienen im Newsletter
2/2007 ...
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II. Fahrausbildung mit integrierter
Praxisphase (FiP)Das
unter der Leitung von Professor Klaus Langwieder stehende Projekt
zielt vor allem auf die obligatorische Einbeziehung erprobter
Erfahrungselemente in das in Deutschland bewährte System der
Fahrausbildung. Das noch immer hohe Unfallrisiko der Fahranfänger
soll durch inhaltlich sorgsam aufeinander abgestimmte und verknüpfte
Phasen der Ausbildung, Eigenerfahrung, Beobachtung, Nachbetreuung
und Bewährung gemindert werden. Die Realisierung des Konzepts
verlangt die Mitwirkung des Gesetzgebers.
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III. Fahrlehrer-Anerkennung in
EuropaBei diesem unter
Leitung von Dr. Hanns Chr. Heinrich stehenden Projekt geht es um die
Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die gegenseitige
Anerkennung von Berufsbefähigungszeugnissen, die auch für Fahrlehrer
und Fahrschulinhaber gilt. Nach dem geltenden Recht sind
Berufsbefähigungszeugnisse von Fahrlehrern aus den EU- und
EWR-Staaten sowie der Schweiz in Deutschland anzuerkennen und in
eine deutsche Fahrlehrerlaubnis „umzuschreiben“. Die Umschreibung
ist an die Erfüllung gewisser Voraussetzungen, wie deutsche
Sprachkenntnisse, vergleichbare Berufsqualifikation und
Prüfungsanforderungen sowie Berufserfahrung, gebunden. Die
Arbeitsgruppe hat im Winter 2008/09 eine umfassende Synopse
erarbeitet, die den Ist-Stand der unterschiedlichen Anforderungen an
den beruflichen Werdegang von Fahrlehrern in den Staaten der EU, des
EWR, der Schweiz und beitrittswilliger Staaten aufzeigt. Die Synopse
hilft den deutschen Behörden, Anträge ausländischer Fahrlehrer auf
Erteilung einer deutschen Fahrlehr- oder Fahrschulerlaubnis objektiv
zu beurteilen. Die Entwicklung
in den genannten Staaten wird weiter beobachtet und die Synopse wird
in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.
S. dazu auch den Artikel Anforderungen
an Fahrlehrer in Europa, erschienen im Newsletter 5/2009 ...
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IV. Neuauflage des Fachbuchs
„Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug“
Das 1997 erstmalig im Eigenverlag der DFA erschienene Werk gilt in der
Fachwelt als umfassendes Vademekum für alle Aspekte und Fragestellungen
des Führerscheinerwerbs durch mobilitätsbehinderte Menschen. Abgesehen
von substanziellen Rechtsänderungen haben sich auf dem Gebiet der
Rehabilitation und Betreuung mobilitätsbehinderter Menschen, speziell
auch hinsichtlich ihrer individuellen Mobilität, in den letzten
anderthalb Jahrzehnten neue wissenschaftliche Erkenntnisse und
verbesserte technische Lösungen ergeben. Deshalb ist eine durchgreifende
Aktualisierung des Werkes erforderlich geworden.
Die neue Auflage ist Mitte 2010 erschienen
und kann zum Preis von 19,50 € im Buchhandel oder bei der
Servicegesellschaft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände mbH
bezogen werden.
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V. Prüfungsaufgaben für die
FahrlehrerprüfungIm Juli
2008 wurde im Vorstand der DFA der Grundsatzbeschluss zur Neufassung
der Prüfungsfragenkataloge „Fahrlehrerprüfung“ gefasst. Die
Projektleitung liegt in den Händen von Dipl.-Ing. Martin Jost. Es
wurden vier Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Prüfungsfragen für
die Fahrlehrerlaubnisklassen A, B, C/CE und D/DE gebildet. Die
Prüfungsfragenkataloge der Klassen A und BE wurden zwischenzeitlich fertig
gestellt. Die anderen Prüfungsfragenkataloge folgen im Laufe des
Jahres 2012. (Aktualisiert 01/2012)
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VI. Qualitätsmanagement-System für
Fahrschulen
Das unter Mitwirkung von Professor Bruno Heilig und Dr. Hanns Ch.
Heinrich entwickelte
Qualitätsmanagement-System für Fahrschulen ist – vorbehaltlich
erforderlicher Anpassungen an die nach § 34 Abs. 4 Fahrlehrergesetz zu
erlassende Verordnung – fertig gestellt und einsatzbereit. Unmittelbar
nach Verkündung der seit geraumer Zeit ausstehenden Verordnung nimmt das
Entwicklungsteam etwa erforderliche Justierungen vor.
Als nächster Schritt wird dann seitens der
DFA der Antrag auf Begutachtung und Anerkennung des Systems durch die
nach der Verordnung zuständige Stelle folgen.
S. dazu auch den Artikel QM-System der DFA
startklar - Das lange Warten auf die Verordnung, erschienen im Newsletter
3/2008 ...
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