Als die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. (DFA) im
Mai 1990 aus der Taufe gehoben wurde, einigten sich die
13 Gründungsmitglieder auf
Satzungsziele, die den wissenschaftlichen Anspruch der Vereinigung klar
zum Ausdruck bringen.
Im Vordergrund steht die Verkehrssicherheit, die durch
qualifizierte Aus- und Fortbildungsprogramme auf dem Gebiet des
Fahrschulwesens zu fördern ist. Diese sind nach modernen pädagogischen
und didaktischen Erkenntnissen in Zusammenarbeit mit Universitäten,
Hochschulen und entsprechend qualifizierten Einrichtungen und
Persönlichkeiten zu erarbeiten und erproben. So viel zu den
Satzungszielen.
In den 17 Jahren ihres Bestehens hat die DFA schon
vieles erreicht. Mit einem Standardwerk für die Fahrausbildung
mobilitätsbehinderter Menschen, den klassenbezogenen Curricularen
Leitfäden für die praktische Ausbildung der Fahrschüler, mit
Fragenkatalogen für die Fahrlehrerprüfung, mit Handanweisungen für
Prüfungsausschüsse, einem Berufseignungstest für Interessenten am
Fahrlehrerberuf und einer ausgedehnten Beratungstätigkeit hat die DFA in
der Vergangenheit, um nur das Wichtigste zu nennen, entscheidende
verkehrspädagogische Wegmarken gesetzt.
Die Gewährleistung von Sicherheit und Flüssigkeit
unseres von so enormer Dynamik gekennzeichneten Straßenverkehrs verlangt
jedoch auch von der Verkehrspädagogik immer neue und bessere Lösungen.
Weil die Qualifikation der Fahrlehrer ganz wesentlich die den
Fahrschülern gebotene Ausbildungsqualität bestimmt, arbeitet die DFA mit
Nachdruck an Plänen, mit denen die Zugangsvoraussetzungen für den
Fahrlehrerberuf den heutigen Anforderungen angepasst werden können. Es
geht dabei um die so genannten Schlüsselqualifikationen der
Fahrlehreranwärter, aber auch um die Fahrlehrerausbildung im Ganzen.
Eine weitere, noch nicht ganz vollendete Aufgabe, hat sich der DFA mit
der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen
gestellt.
Als wissenschaftliches Forum des deutschen
Fahrschulwesens ist die DFA zu einer noch engeren, von Vertrauen und
gegenseitigem Verständnis getragenen Zusammenarbeit mit den in Bund und
Ländern für die Verkehrssicherheit und das Fahrlehrerrecht zuständigen
staatlichen Stellen bereit. Gleiches gilt für alle nichtstaatlichen auf
dem Gebiet der Verkehrssicherheit tätigen Organisationen.