Der Anstoß zur Entwicklung eines
Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen im Sinne von § 34 Abs. 3
Fahrlehrergesetz kam im Jahr 2002 aus dem Ministerium für Umwelt und
Verkehr Baden-Württemberg.
Weil es nach Auffassung der Deutschen
Fahrlehrer-Akademie e. V. (DFA) die wichtigste Aufgabe der Fahrschule
ist, den Fahranfängern ein Höchstmaß an Sicherheit mit auf den Weg zu
geben, nahm die DFA nach eingehender Prüfung der Realisierbarkeit die
Anregung gerne auf. Dementsprechend steht die Ausbildungsqualität im
Fokus des Qualitätssicherungssystems. Daneben soll sich die
„Qualitätsfahrschule“ durch kundenfreundlichen Service und absolute
Korrektheit ausweisen.
Vor nunmehr drei Jahren hat ein Team namhafter
Erziehungswissenschaftler mit der Entwicklung der für die Beurteilung
des Unterrichts notwendigen Beobachtungsinstrumente und Bewertungsskalen
begonnen. In einem erweiterten Team wurde in diesem Jahr das
Qualitätsmanagement-Handbuch so weit entwickelt, wie dies in Ermangelung
der Kenntnis des Textes der nach § 34 Abs. 4 Fahrlehrergesetz zu
erlassenden (aber noch immer ausstehenden) Verordnung möglich war. Die
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. war von Anfang an in den
Entwicklungsprozess eingebunden. Die Entwicklung des
Qualitätssicherungssystems der DFA ist – vorbehaltlich bislang nicht
bekannter Anforderungen durch die erwähnte Verordnung – weitgehend
abgeschlossen und somit für den Startschuss bereit.
Neben dem Entwicklungsteam gebührt den Fahrlehrerinnen
und Fahrlehrern herzlicher Dank, die während der verschiedenen
Entwicklungs- und der Erprobungsphasen immer wieder bereit waren,
zusammen mit ihren Fahrschülern bei den praktischen Erprobungen
mitzuwirken. Nicht geringer ist das Verdienst der Kolleginnen und
Kollegen, die zu einem sehr frühen Zeitpunkt bereit waren, sich für die
Schulung zum Auditor zu entscheiden. Die DFA hofft nun auf baldige
Verabschiedung der Verordnung, damit die Anerkennungsverfahren in den
Bundesländern in Gang gebracht werden können.