Schon 1991 haben namhafte Unfallexperten gefordert,
Fahranfängern qua Gesetz das Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Genuss
auch nur geringster Mengen alkoholischer Getränke zu verbieten. Die
Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. hat diese Forderung von Anfang an
unterstützt.
Bei jungen Fahranfängern wirkt sich schon eine geringe
Menge Alkohol im Blut besonders negativ aus, weil die
Verhaltensautomatismen noch nicht tief genug verankert sind und sie für
viele dynamische Verkehrsvorgänge noch nicht über abrufbare Erfahrungen
verfügen. Situative Entscheidungen verlangen aber sofortige, bewusste
Reaktionen, die selbst durch geringe alkoholische Beeinflussung
empfindlich gestört werden. Wir sind überzeugt, dass das Verbot bei den
18- bis 22-jährigen Fahrern zu einer deutlichen Minderung der
Unfallbelastung beitragen kann; überdies würde es den Gruppendruck,
ebenfalls zum Glas greifen zu müssen, stark mindern.
Indes, das Null-Promille-Gesetz lässt noch immer auf
sich warten. Wir erwarten, dass nach dem Fehlstart vor einigen Monaten,
der wegen rechtlicher Ungereimtheiten vom Bundesrat gestoppt wurde, nun
bald ein neuer Vorschlag auf den Tisch kommt, der auch einen wirksamen
Vollzug des neuen Gesetzes sicherzustellen vermag.