Die demographischen Daten sind eindeutig: Die Deutschen
werden immer älter und immer mobiler. Schon heute besitzen mehr als zwei
Drittel der über 65-Jährigen einen Führerschein. Gerade weil die
persönliche Mobilität für die Lebensqualität der Senioren einen so hohen
Stellenwert hat, stellt sich die Frage nach der sicheren
Verkehrsteilnahme.
Bekannt hoch ist das Unfallrisiko der Fahranfänger unter
25 Jahren, aber ähnlich gefährdet sind die über 75-jährigen Fahrer,
besonders dann, wenn sie eine geringe Fahrpraxis haben.
Zwar sind Senioren im Straßenverkehr nicht automatisch
benachteiligt. Ihre jahrzehntelange Fahrpraxis bedeutet einen großen
Vorsprung gegenüber jüngeren Fahrern. Meist schätzen ältere Menschen das
eigene Können realistischer ein als Führerscheinneulinge. Die kritische
Selbstbeobachtung ist für Senioren entscheidend. Wer die eigenen
körperlichen Schwächen kennt, kann diese durch einen angemessenen
Fahrstil und bis zu einem gewissen Grad mit der Wahl des richtigen
Fahrzeugs ausgleichen.
Ob und wie Mobilität mit dem eigenen Auto bewahrt werden
kann, hängt vor allem von der Fahrkompetenz und von der körperlichen
Verfassung des Fahrers ab. Ältere Verkehrsteilnehmer sind eher durch
schlechtes Sehen, langsameres Einschätzen von Verkehrssituationen und
reduzierte Reaktionsfähigkeit eingeschränkt. Das sind jedoch meist
langsam fortschreitende Prozesse, die von den Betroffenen leider oft
nicht rechtzeitig bemerkt werden.
Ein zusätzliches Problem sind Krankheiten und
körperliche Einschränkungen, die natürlich auch bei jüngeren Fahrern die
Fahrtauglichkeit reduzieren können z.B. nach der Diagnose von bestimmten
Herzerkrankungen, Stoffwechselstörungen, neurologischen oder psychischen
Störungen. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen hat
gezeigt, dass Personen mit mehr als einer Krankheit ein 2,6 Mal so
großes Risiko für einen Autounfall haben wie Gesunde.
Ältere Menschen sind häufiger krank, müssen öfter
regelmäßig Medikamente nehmen, haben vielfach auch Mehrfacherkrankungen.
Gerade bei älteren Menschen kann die Mehrfachkombination von
Medikamenten – häufig noch kompliziert durch Eigenmedikation – wegen des
veränderten Stoffwechsels mit verzögerter Ausscheidung die Wahrnehmungs-
und Reaktionsfähigkeit einschränken.
Da stellt sich zwangsläufig die Frage nach der
Fahrtüchtigkeit; es ist für die Betroffenen nicht einfach, sich mit
solchen Fragen auseinander zu setzen. Auch den behandelnden Ärzten fällt
es häufig schwer, sich ein Bild von der Fahrtauglichkeit ihrer Patienten
zu machen. Denn einerseits ist für die verkehrsmedizinische Bewertung
von Erkrankungen Spezialwissen vonnöten. Andererseits besteht nicht
selten Uneinigkeit zwischen Arzt und Patient in Sachen Fahrtauglichkeit.
Ärzte kommen hier häufig in schwierige Situationen. Sie kennen einen
Patienten vielleicht seit 30 Jahren, sind fast mit ihm befreundet und
sollen ihm plötzlich sagen, dass er nicht mehr voll fahrtauglich ist.
Dabei stehen Ärzte durch den Behandlungsvertrag in der
Aufklärungspflicht. Verletzen sie diese, hafteten sie im Extremfall
gegenüber ihren Patienten und gegenüber weiteren Unfallbeteiligten.
Dennoch muss die Frage geklärt werden. Nicht zuletzt
verpflichtet der Gesetzgeber jeden Verkehrsteilnehmer, seine
Fahrtauglichkeit gewissenhaft zu überprüfen.
Wer unsicher ist, ob er sein Auto noch sicher im
Straßenverkehr bewegen kann, sollte sich daher auf jeden Fall freiwillig
von fachlicher Seite beraten lassen, völlig unabhängig vom Alter.
Regelmäßige augenärztliche Untersuchungen sind anzuraten ebenso wie
hausärztliche Kontrollen. Auch Fahrstunden oder
Fahrsicherheitstrainings, besonders nach längeren, z.B.
erkrankungsbedingten Fahrpausen, sind zu empfehlen.
Zur individuellen Abklärung der Fahrtüchtigkeit bieten
der TÜV Hessen und der TÜV SÜD mit dem Fitness-Check/KONDIAG, einer
konsiliardiagnostischen Untersuchung/Begutachtung älteren und
verkehrsrelevant erkrankten Kraftfahrern und deren behandelnden Ärzten
eine Hilfestellung an. Diese Untersuchung, außerhalb des behördlichen
Zwangs, stärkt die Eigenverantwortung älterer/erkrankter Kraftfahrer und
klärt die Frage einer sicheren Verkehrsteilnahme. Zugleich hat der
verantwortungsvoll handelnde Arzt, indem er mit seinem Patienten diese
Konsiliardiagnostik in Anspruch nimmt, seinen Pflichten aus dem
Behandlungsvertrag genügt und damit das Risiko der eigenen
haftungsrechtlichen Inanspruchnahme (BGH NJW 2003, 2309) minimiert. Der
Teilnehmer erhält eine klare, schriftliche Auskunft über seine Situation
und Empfehlungen zur weiteren Verkehrsteilnahme. Ob sich der Betreffende
an die Empfehlungen hält, bleibt letztlich ihm selbst überlassen, das
Ergebnis der Untersuchungen unterliegt selbstverständlich der
Schweigepflicht.
Ein positives Ergebnis bei einem Fitness-Check
verschafft wieder Sicherheit und ein beruhigendes Gefühl. Und im Falle
eines Falles wird der Versicherungsschutz nicht riskiert.