|
Home |
|
Aktuelle Projekte |
|
Newsletter
Wegweiser |
|
. |
- |
Ausgabe 10,
2011/11 |
|
. |
- |
Ausgabe 9,
2011/04 |
|
. |
- |
Ausgabe 8,
2010/11 |
|
. |
- |
Ausgabe 7,
2010/04 |
|
. |
- |
Ausgabe
6, 2009/11 |
|
. |
- |
Ausgabe
5,
2009/04 |
|
.
|
- |
Ausgabe
4,
2008/12 |
|
. |
- |
Ausgabe
3,
2008/04 |
|
. |
- |
Ausgabe
2,
2007/11 |
|
. |
- |
Ausgabe
1,
2007/01 |
|
|
Publikationen |
|
Beratung und
Forschung |
|
Veranstaltungen |
|
Daten und Namen |
|
Die deutschen
Fahrlehrerverbände |
|
Links zu Behörden
und Institutionen |
|
Kontakt |
|
Impressum |
|
|
|
11/2011
|
|

Deutsche Fahrlehrer-Akademie
e.V.
Rückblick auf die Anfänge und das Werden
V
Nach neun erfolgreichen Jahren gab Dr.-Ing. Heiner Kamm in einer
beeindruckenden Rede seinem Wunsch Ausdruck, die Geschicke der DFA „mit
dem heutigen Tag“ in jüngere Hände legen zu wollen. „Ich schlage der
Mitgliederversammlung deshalb vor, Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder zu
meinem Nachfolger zu wählen“, schloss Dr. Kamm. Die Mitglieder folgten
dem in die Zukunft weisenden Vorschlag und wählten Klaus Langwieder
einstimmig zum Präsidenten der DFA. Die Versammlung berief im Weiteren
Dr. Kamm und Peter Tschöpe, Letzteren als Nachfolger des aus
Altersgründen ausgeschiedenen Rudi Ebel, zu Vizepräsidenten.
Ausbildungsqualität
Auf einer großen Fahrlehrerversammlung wurde einmal gefragt: „Was
macht gute Fahrausbildung aus?“ Das Echo war vielstimmig. Im Detail
wurde viel Richtiges gesagt, aber die eine Formel, auf die sich alle
hätten einigen können, fand man nicht. Wie auch? Doch als einer meinte,
gute Ausbildungsqualität bemesse sich vor allem daran, dass ein
Fahrschüler die Prüfung auf Anhieb bestehe, erntete er geballten
Protest. Die Begebenheit zeigte schon damals: Ausbildungsqualität lässt
sich weder mit einer Anreihung positiv belegter Begriffe noch mit dem
Nachbeten gesetzlicher Anforderungen definieren. Es war deshalb
richtig, das Thema wissenschaftlich anzugehen. Die DFA stellte am 3.
Februar 2006 den Vertretern der obersten Verkehrsverwaltungen der
Bundesländer die von der QSS-Projektgruppe erarbeiteten
Erhebungsinstrumente für die Qualitätssicherung vor. Die Resonanz des
Auditoriums war überwiegend positiv und somit sehr ermutigend, die
umfänglichen weiteren Entwicklungsschritte energisch anzugehen. Eine
der Mitgliederversammlung vom 9. Mai 2006 vorausgegangene Beratung des
Vorstands zum Entwicklungsstand des QSS machte deutlich, dass das
Projekt die personellen und finanziellen Ressourcen der DFA noch für
geraume Zeit stark in Anspruch nehmen würde. Jetzt kam es vor allem
darauf an, die in § 34 Absatz 4 Fahrlehrergesetz vorgesehene Verordnung
über „Anforderungen an die Qualitätssicherungssysteme und Regeln für
die Durchführung der Qualitätssicherung“ zu forcieren.
2008: Das QSS steht! – Ist die Rechtsgrundlage Makulatur?
Im Herbst 2008 wurde die Entwicklung des QSS erfolgreich abgeschlossen.
Doch die für die praktische Anwendung entscheidende Verordnung stand
noch immer aus. Nicht zuletzt ging es um die in § 34 Absatz 3 FahrlG in
Aussicht gestellte Freistellung von der staatlichen Überwachung der
Fahrschulen, die sich einem anerkannten QSS anschließen. Doppeltes
Auditing, also staatliche Überwachung plus stringenter QS
(realitätsferne Politiker empfahlen das), war und ist den Fahrschulen
nicht zu vermitteln. Nach und nach zeichnete sich Unwillen ab, die
Rechtsverordnung zu erlassen. Zuständige administrative Ebenen des
Bundes und der Länder führten schwer verständliche rechtliche Bedenken
ins Feld. Man könne Qualität, „wenn sie denn über die Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gehen soll, schwerlich verordnen“,
hieß es dazu in einem offiziellen Brief vom September 2009. Damit wurde
die seinerzeit wohlerwogene und eingehend beratene Änderung des
Fahrlehrergesetzes vom 24. April 1998 zum Widersinn erklärt. Das führt
nicht weiter. Hier sind pädagogische Einsichten, juristischer
Gestaltungswille und ein entschiedenes Eintreten für die weitere
Verbesserung der Fahrausbildung gefragt. Auch die Politik macht bis
heute, obwohl nachdrücklich darum gebeten, keinerlei erkennbare
Anstalten, die von der Administration angeführten Hindernisse zu
überwinden. GLH
Fortsetzung: Newsletter Ausgabe 11 |