
Prof. Dr.-Ing.
Klaus Langwieder |
Mobilität ist eine zentrale Grundlage unserer Gesellschaft, ohne
Mobilität ist der Zugang zum Wirtschaftsleben und zur sozialen
Kommunikation nicht möglich. Für den jungen Menschen ist der Schritt
in die „große Welt der mobilen Freiheit“ durch den Erhalt der
Fahrerlaubnis der Meilenstein von der eingrenzenden Abhängigkeit zu
einer erheblich erweiterten Freizügigkeit und Eigengestaltung des
Lebensraums. |
Dies ist aber auch ein Schritt in eine neue Dimension
der sozialen Verantwortung. Keine Technologie verlangt so viel
vorausschauendes und partnerschaftliches Handeln in jeder Sekunde wie
das Automobil; kein technisches Hilfsmittel bestraft eine Unachtsamkeit
oder ein Fehlverhalten so hart wie das Automobil – das Risiko schwerer
und tödlicher Verletzungen führt uns die Unfallstatistik immer wieder
vor Augen. Die hohe Unfallbeteiligung der jungen Fahrer/innen und ihrer
Mitfahrer ist dabei in Deutschland (rund 950 Unfalltote pro Jahr) ein
zentrales Problem wie in allen Ländern.
Erziehung zu sozialer Verantwortung
Die Aufgabe des Fahrlehrers stellt höchste Ansprüche,
die vielen in unserer Gesellschaft nach wie vor nicht bewusst sind. Sie
erfordert nicht nur wie die Schulausbildung die Vermittlung von
umfangreichem Fachwissen, sondern sie verlangt auch die Vermittlung und
Erziehung zu sozialem Verantwortungsbewusstsein und partnerschaftlichem
Verhalten. Neben der Schule ist die Zeit der Fahrausbildung die
entsprechende Prägung des Sozialverhaltens und die letzte Intervention
vor dem Eintritt in das selbstbestimmte Lebensumfeld.
Fahrlehrerausbildung:
Umfangreicher interdisziplinärer Bildungsgang
Die Ausbildung des Fahrlehrers ist heute ein äußerst
umfangreicher interdisziplinärer Bildungsgang. In dreizehn Monaten
werden den Fahrlehreranwärtern in Deutschland Kompetenzen auf den
Gebieten Recht, Verkehrspädagogik, Psychologie, Verkehrsverhalten und
Technik vermittelt. Teil der Ausbildung ist ein 4½-monatiges Praktikum
in einer Ausbildungsfahrschule, das der pädagogischen Abschlussprüfung
vorausgeht. Das Prinzip des lebenslangen Lernens ist beim
Fahrlehrerberuf längst Realität, die Weiterbildung ist exakt geregelt,
ebenso die ständige Kontrolle der Qualität. Die Hierarchie der
Darstellung beruflicher Qualifikationen gibt in Deutschland die hohen
Anforderungen an den Fahrlehrerberuf nicht wieder, ganz zu schweigen vom
übrigen Europa. Die Berufsbezeichnung „Fahrlehrer“ lässt nicht ohne
weiteres erkennen, dass die Ausbildungsanforderungen denen des
Handwerksmeisters oder Bachelors vergleichbar sind.
Keine Gleichstellung per Dekret
Die immer noch stark unterschiedlichen Anforderungen an
die Fahrlehrerqualifikation in den Staaten der EU sind nicht mehr
zeitgemäß. Solange aber Inhalte und Dauer der Ausbildung und auch die
Prüfungsanforderungen signifikante Unterschiede – um nicht zu sagen
Defizite – aufweisen, dürfen Fahrlehrer aus den anderen Ländern der EU
nicht per Dekret den in Deutschland ausgebildeten Fahrlehrern
gleichgestellt werden. Das EU-Projekt „MERIT“,
an dem auch Vertreter der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA) und
der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) maßgeblich
mitwirkten, hat für die Kommission konkrete Empfehlungen zur
Harmonisierung der Fahrlehrerausbildung erarbeitet. Diese müssen nun
umgehend umgesetzt werden, denn nur so kann eine den Erfordernissen der
Verkehrssicherheit adäquate Ausbildung der Fahrlehrer und somit der
Fahrschüler sichergestellt werden.
Ein Beispiel, das Schule machen muss
Die Europäische Kommission hat jüngst die Prüfung des
deutschen Handwerksmeisters im europäischen Vergleich dem
Fachhochschulabschluss gleichgestellt. Die hohe Ausbildungsqualität in
Deutschland wurde damit anerkannt und in den fünf Stufen der
europäischen Berufsqualifikation in die Ausbildungsstufe drei
eingeordnet, die direkt unter den universitären Abschlüssen liegt.