
Peter Tschöpe, Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. |
Qualifizierte Fahrausbildung ist die unverzichtbare
Grundlage für sicheres, partnerschaftliches und umweltfreundliches
Verhalten der zukünftigen Kraftfahrer. Aber lässt sich
Ausbildungsqualität objektiv messen und bewerten? Diese Frage ist längst
beantwortet. Hochschulen, namentlich in den USA, haben schon in den 60er
Jahren des letzten Jahrhunderts damit begonnen, für bestimmte
Studiengänge Qualitätsstandards festzulegen und deren Einhaltung zu
kontrollieren. |
Inzwischen hat man gelernt, dass valide Ergebnisse nur
von sorgfältig auf die Ziele einer Ausbildung abgestimmten
Qualitätssicherungssystemen mit entsprechend feingliederigen Erhebungs-
und Bewertungskriterien und konsequenter Auditierung erwartet werden
können. Als 1998 das Fahrlehrergesetz in einigen Bereichen geändert
wurde, war die Zeit reif, auch dem Gedanken der Qualitätssicherung der
Fahrausbildung Raum zu geben. Seitdem ist es den Aufsichtsbehörden
freigestellt, auf die staatliche Fahrschulüberwachung zu verzichten,
„wenn eine Fahrschule sich einem von der zuständigen obersten
Landsbehörde oder von einer durch sie bestimmten oder nach Landesrecht
zuständigen Stelle genehmigten Qualitätssicherungssystem anschließt“ (§
34 Abs. 3 FahrlG). Inzwischen sind jedoch fast 10 Jahre vergangen, ohne
dass eine solche Anerkennung ausgesprochen werden konnte. Das liegt vor
allem daran, dass die nach § 34 Abs. 4 FahrlG zu erlassende Verordnung
über die „Anforderungen an die Qualitätssicherungssysteme und Regeln für
die Durchführung der Qualitätssicherung“ noch nicht vorliegt.
Überzeugung durch sorgsame Information
Qualitätsmanagementsysteme (QMS), so der heute gängige
Sprachgebrauch, werden üblicherweise von den sie anwendenden Unternehmen
entwickelt. Zuerst sind die Qualitätsziele und die Prozesse zu deren
Erreichung zu definieren. Die Entwicklung eines QMS kann freilich nur
erfolgreich sein, wenn alle Mitarbeiter des Unternehmens durch
eingehende Information davon überzeugt werden können, dass das QMS zur
Optimierung der Arbeitsabläufe und somit zur dauerhaften Sicherung des
Unternehmenserfolgs beiträgt. Dabei muss es vor allem gelingen, teils
kursierende Klischees, wie QMS seien enge, aus überflüssigen Regelungen
gestrickte Korsetts, auszuräumen. Daneben muss den Mitarbeitern klar
sein, dass Qualitätsmanagement nicht statisch, sondern ein
kontinuierlicher Prozess der Qualitätsverbesserung ist.
Kleinbetriebe nicht überfordern
In Deutschland sind Fahrschulen überwiegend
Kleinbetriebe, die nur einen oder zwei Fahrlehrer und eine Bürokraft
beschäftigen. Wegen der hohen Anforderungen an ein QMS und den damit
verbundenen Entwicklungskosten wäre es für die einzelne Fahrschule
unwirtschaftlich, ein QMS zu entwickeln, das Aussicht auf behördliche
Anerkennung hätte. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat
die Zeichen der Zeit erkannt und 1994 die Deutsche Fahrlehrer-Akademie
e.V. (DFA) gebeten, ein Qualitätssicherungssystem für Fahrschulen zu
entwickeln.
Enge Zusammenarbeit mit Praktikern
Folgerichtig hat das von der DFA berufene
Entwicklungsteam unter der Leitung von Professor Bruno Heilig zunächst
die Kriterien für die Erhebung und Beurteilung der Unterrichtsqualität
des theoretischen und praktischen Unterrichts entwickelt. In enger
Zusammenarbeit mit Fahrschulen und in Workshops mit Fahrlehrern aus dem
ganzen Bundesgebiet wurden die einzelnen Einwicklungsschritte verfeinert
und den Bedürfnissen der Praxis angepasst. Parallel dazu wurden die
Prozesse beschrieben und in Arbeitsanweisungen dokumentiert, wie eine
Fahrschule die gesetzten Standards erreichen kann. Schließlich mussten
auch noch die administrativen Abläufe erfasst und deren Dokumentation
beschrieben werden, damit das QMS der DFA als Ersatz für die behördliche
Fahrschulüberwachung anerkannt werden kann. Für die letzte
Entwicklungsphase des QMS hat die DFA per Anzeigen in der Fachpresse
Fahrschulen gesucht, die bereit waren, ihren theoretischen und
praktischen Unterricht filmen zu lassen und die dabei entstandenen
Videos für die Schulung der Auditoren zur Verfügung zu stellen. Obwohl
die Fahrschulen die Anforderungen des QMS nicht kannten, erfüllten alle
dessen Qualitätsstandards oder kamen ihnen sehr nahe. Ein Zeichen dafür,
dass die Anforderungen des Systems erfüllbar sind. Dies umso mehr, als
das QMS der DFA vorsieht, die Interessenten auf Wunsch vor dem ersten
Audit zu beraten, um ihnen die Abläufe und Standards zu erläutern. Die
DFA hat, vorbehaltlich gänzlich unvorhersehbarer Anforderungen der
Verordnung nach § 34 Abs. 4 FahrlG, ihre Entwicklungsarbeiten
abgeschlossen.
Unterrichtsqualität muss obenan stehen
Sehr zum Verdruss der interessierten Fahrschulen konnte
bislang der Startschuss für das Qualitätsmanagementsystem der DFA noch
nicht gegeben werden, weil die erwähnte Verordnung noch aussteht. Dem
Vernehmen nach liegt inzwischen ein Verordnungsentwurf des
Bundesverkehrsministeriums vor. Es bleibt zu hoffen, dass die
Unterrichtsqualität und nicht etwa ein Abklatsch der Formalüberwachung
im Vordergrund steht. Bis jetzt war die Deutsche Fahrlehrer-Akademie
e.V. nicht in die Vorbereitung der Verordnung eingebunden, was in
Anbetracht der von ihr geleisteten Pionierarbeit bedauerlich ist.
Weiterhin ist verwunderlich, dass der Verordnungsgeber entgegen einer
jahrzehntelangen Gepflogenheit in diesem Fall nicht die fachliche
Zuarbeit der berufsständischen Organisation gesucht hat.
Zentrale Begutachtung
Weil aus bereits genannten Gründen ein
Qualitätsmanagementsystem für Fahrschulen nicht von den einzelnen
Unternehmen entwickelt wird, ist es naheliegend und sinnvoll, für die
Anerkennung auf Begriffe wie Akkreditierung und Zertifizierung zu
verzichten und stattdessen den modernen und heute üblichen Begriff der
Konformitätserklärung zu verwenden. Es ist zu erwarten, dass – ähnlich
wie bei der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten –
manch fragwürdiger Experte sich berufen fühlt, in die Qualitätssicherung
von Fahrschulen einzusteigen und um Anerkennung nach dem Fahrlehrerrecht
nachzusuchen. Deshalb muss in der Verordnung eine zentrale Stelle
benannt sein, die für die Konformitätsprüfung aller Anträge auf
Anerkennung zuständig ist. Eine Übertragung dieser Kompetenzen auf viele
Stellen würde die Gefahr der Anerkennung zweifelhafter Systeme in sich
bergen. Eine für ganz Deutschland zentrale Kommission hätte dagegen die
Chance, hohen Sachverstand zu vereinen und umfassende Erfahrungen zu
sammeln. Beides würde die Gleichmäßigkeit der Beurteilung von QMS
erheblich fördern.
Peter Tschöpe