
Prof. Dr. phil. Margret Fell |
Die Frage, ob die Tätigkeit von Fahrlehrern oder Fahrlehrerinnen in
Bezug auf die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern eher der
wissenschaftlichen Disziplin der Schulpädagogik oder der der
Erwachsenenbildung (Andragogik) zuzurechnen ist, stellt sich mindestens
aus drei Gründen:
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Wir leben in einer Fortbewegungs- und
Beschleunigungsgesellschaft, in der die Fähigkeit, sich verkehrssicher
von einem Ort zum anderen fortbewegen zu können, inzwischen für alle
Altersgruppen zu den fachübergreifenden Qualifikationen für die
allgemeine Lebensbewältigung zählt.
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Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik
Deutschland zeigt einen Trend an, wonach in den nächsten Jahrzehnten
immer weniger junge und immer mehr ältere Menschen das gesellschaftliche
Geschehen bestimmen werden. Ein Segment gesellschaftlicher Realität ist
dabei der Straßenverkehr.
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Der Übergang vom Jugendlichen zum jungen Erwachsenen ist
ein fließender. Junge Menschen werden in diesem Alter mit allen Rechten
und Pflichten eines Erwachsenen ausgestattet und sind somit dem
Erwachsenenalter zuzurechnen.
Fahrschulen als Orte der Erwachsenenbildung
In unserer Gesellschaft gibt es inzwischen kaum einen
Lebensbereich mehr, in dem nicht eine permanente und zu einem
beträchtlichen Teil vollkommen freiwillige Weiterbildung zu einer
Selbstverständlichkeit geworden ist. Im Zuge dessen ist die Etablierung
verkehrsbildnerischer Maßnahmen im Erwachsenenalter innerhalb des
gesamten allgemeinen Weiterbildungsangebotes längst überfällig. Die
verkehrssichere motorisierte und nichtmotorisierte Teilnahme am
Straßenverkehr muss als Bildungsinhalt in Weiterbildungsangeboten
innerhalb und außerhalb von Fahrschulen schon deshalb einen wesentlich
höheren Stellenwert als bisher erhalten, weil eine verkehrssichere
Teilnahme am Straßenverkehr stets mit existentiellen Fragestellungen und
Herausforderungen einhergeht. Während sich die Verkehrspädagogik mit
Konzentration auf die Altersgruppe von Kindern und Jugendlichen bereits
seit langem mit Möglichkeiten verkehrssicherheitsfördernder
pädagogischer Interventionen im Sinne von Verkehrserziehung beschäftigt,
wird auf wissenschaftlicher Basis eine Verkehrsbildung im
Erwachsenenalter explizit nur von der Autorin in Zusammenarbeit mit dem
wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Fahrlehrer-Akademie diskutiert.
Fahr"schulen“ sind zu lange homogenisierend nach dem Muster Schule
organisiert worden. Es ist an der Zeit, sie zu individualisieren und am
partnerschaftlich-dialogischen und erfahrungsbestimmten Paradigma der
Erwachsenenbildung zu orientieren. Es gibt derzeit keinen anderen
Berufsstand, der die didaktisch-methodischen Aufgaben einer
lebensbegleitenden Verkehrsbildung professioneller bewältigen könnte als
der der Fahrlehrer/innen. Voraussetzung dafür ist eine intensivere
Beschäftigung mit einer dezidiert erwachsenenbildnerischen Didaktik und
Methodik in der Fahrlehrerausbildung bzw. eine diesbezügliche
erwachsenenbildnerische (andragogische) Weiterqualifizierung von
Fahrlehrern/innen.
Fahrlehrer als Experten für Personal-„Entwicklung“ im
Straßenverkehr
Erwachsene können nicht wie Kinder und Jugendliche
erzogen werden. Zudem gilt es in Einrichtungen der Erwachsenenbildung
die Besonderheiten des Lernens im Erwachsenenalter zu berücksichtigen:
Erwachsene lernen nicht schlechter als Kinder und Jugendliche, sondern
nur anders. Insofern ist das Berufsfeld von Fahrlehrern/innen als ein
erwachsenenbildnerisches zu entfalten, das neben dem bislang klassischen
Tätigkeitsschwerpunkt der Fahrerausbildung, den der Fahrerweiterbildung
auch in Form einer lebensbegleitenden, also altersübergreifenden
Verkehrsbildung implizieren muss. Denn wer ein Fahrzeug führt, hat nicht
nur die Aufgabe, das Fahrzeug technisch einwandfrei fortzubewegen,
sondern vor allem auf andere Verkehrsteilnehmer gerichtete personale und
soziale Führungsqualitäten mitzubringen, also die Fähigkeit,
situationsorientiert, flexibel und verstehend mit zum Teil offenen und
unstrukturierten Situationen umgehen zu können. Fahrlehrer/innen sind in
diesem Zusammenhang mehr denn je als Experten für Personal-„Entwicklung“
im Straßenverkehr gefordert, Fahrlehrer/innen haben die Aufgabe,
Fahrauszubildende und Fahrweiterzubildende (derzeit z.B. ASP, ASF, FSF)
personal zu entwickeln, darauf zu achten, dass etwa aus ihren
Fahrauszubildenden Fahrerpersönlichkeiten werden, die als
Multiplikatoren rücksichtsvollen und vorausschauenden Handelns zur
Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Diese Sichtweise impliziert auch
die Heranbildung zur intelligenten Nutzung z.B. von Verkehrsmitteln des
Öffentlichen Nahverkehrs und damit die Berücksichtigung ökologischer
Gesichtspunkte.
Verkehrsandragogik als wissenschaftliche
Bezugsdisziplin
Fahr“schulen“ als Einrichtungen der Erwachsenenbildung -
eine an der Erwachsenen- und Weiterbildung orientierte Umbenennung täte
im Sinne eines „Nomen est omen“ gut - haben in der Verkehrsandragogik
ihre wissenschaftliche Bezugsdisziplin, während sich die absolut nicht
weniger wichtige Verkehrspädagogik auf verkehrserzieherische Maßnahmen
bei Kindern und Jugendlichen konzentriert. Verkehrsandragogik bietet als
Brücke zwischen Andragogik (Wissenschaft von der Erwachsenenbildung) und
Pädagogik (Wissenschaft von der Kinder- und Jugendbildung) theoretische
und praxisbezogene Grundlagen für die Sicherung und Weiterentwicklung
von Qualität des beruflichen Handelns von Fahr“lehrern/innen“ innerhalb
und außerhalb von Fahr“schulen“ und ermöglicht so Fahr“lehrern/innen“ im
Schnittpunkt zwischen Theorie und Praxis eine ständige
Selbstvergewisserung ihres beruflichen Handelns.
Erwachsenenbildnerische Qualitätskriterien in
Fahrschulen
Eine an bildungswissenschaftlichen Maßstäben für
Erwachsene orientierte Qualitätsentwicklung von Fahrschulen beschäftigt
sich vor allem mit vier Erfolgskriterien:
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Legitimation der Verkehrsbildung in Fahrschulen
(berufsständisches Selbstverständnis/Leitbilder),
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Didaktik und Methodik der Verkehrsbildung in Fahrschulen
(Professionalität/Teilnehmerzufriedenheit),
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Lernerfolg in der theoretischen und praktischen
Fahrerausbildung und Weiterbildung - Verkehrsbildung (Erfolgs-,
Abbrecher-, Wechsler- und Durchfallquoten),
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Transfererfolg des Gelernten in den Verkehrsalltag (z.B.
Nutzung von Fahrerfahrungen nach dem Erwerb des Führerscheins zur
vertiefenden Fahrerausbildung und Weiterbildung).
Letztendlich bemisst sich die Effektivität des
theoretischen und praktischen Fahrunterrichts nicht alleine am Bestehen
der Fahrprüfungen. Sie bemisst sich auch daran, inwieweit Fahrlehrer/
innen es vermochten, den Fahranfängern eine partnerschaftliche
Fahreinstellung und -haltung mit auf den Weg zu geben. Damit kommt
Fahrlehrern/innen eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe zu. Doch
Fahrlehrer/innen können dieser Aufgabe nur dann fachgerecht nachkommen,
wenn der Kreis derer, an die sich verkehrsbildende Maßnahmen wenden,
eindeutiger als bisher abgegrenzt ist. Denn bildnerische Maßnahmen
greifen nur dort, wo keine bewusste Inkaufnahme der Gefährdung des
eigenen Lebens und des Lebens anderer vorliegt. Letztere muss als
Störung der Persönlichkeitsentwicklung differenziert psychologisch
diagnostiziert und therapiert werden. Im Kontext
pädagogisch-andragogischer Überlegungen ist eine grundsätzliche
Unterscheidung zwischen objektiver (unbewusster) und subjektiver
(bewusster) Risikoübernahme aus pädagogisch-andragogischer Sicht
unabdingbar geboten. Denn bildnerische Maßnahmen können nur dort wirksam
sein, wo es sich um Teilnehmende handelt, die unter die
pädagogisch-andragogischen Kategorien der Unerfahrenheit, Unsicherheit,
Ängstlichkeit, unreflektierter Routine usw. einzuordnen sind. Diese
Unterscheidung subsumiert daher z.B. Selbstüberschätzung nicht unter die
Kategorie der Risikobereitschaft, sondern unter die der Unerfahrenheit
bezüglich der Selbsteinschätzung, der Einschätzung von kritischen
Situationen im Straßenverkehr.
Angeleitetes Erfahrungslernen in der Phase erster
Eigenerfahrungen nach Führerscheinerwerb
Das Modell des Begleiteten Fahrens (BF 17) hat in ersten
Auswertungen deutlich gezeigt, dass ein angeleitetes Erfahrungslernen
nach Erwerb des Führerscheins sich ausgesprochen positiv auf die
Kompensation von anfänglicher Unerfahrenheit, Unsicherheit usw.
bezüglich der Gefahrenkontrolle im motorisierten Straßenverkehr
auswirkt. Indes können nicht alle Fahranfänger das Modell BF 17 in
Anspruch nehmen. Stattdessen werden Fahranfänger in der kritischen Phase
erster Eigenerfahrungen zu oft mit der Folge alleine gelassen, dass sie
sich in risikoreiche Situationen hineinbegeben, ohne dass ihnen dies
bewusst ist bzw. sein kann. Leider wird derzeit die Fahrerfahrung nach
Erwerb des Führerscheins zur vertiefenden Fahreraus- und Weiterbildung
nicht hinreichend, d.h. systematisch und organisiert genutzt. Das ist
umso bedauerlicher als sowohl in lernpädagogischer als auch in
lernpsychologischer Sicht in den meisten Fällen ein fehlerhaftes
Verkehrshandeln mit objektiv hohem Risikopotenzial nicht als solches
wahrgenommen werden kann. Denn die meisten Fehlhandlungen bleiben ohne
Negativfolgen (nicht alle Fehler geschehen auf einmal am selben Ort zur
selben Zeit und die Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden verhält sich
vorausschauend) und verstärken so fatalerweise die Fehlhandlungen. Es
wäre ethisch verwerflich, Fahranfängern Unfälle zu wünschen, damit sie
aus Negativfolgen lernen. Stattdessen sind Fahranfängern Gelegenheiten
zu wünschen, in denen sie ihre Fahrerlebnisse durch ein gezieltes
Feedback ihrer Handlungen reflektieren können, in denen sie in der
ersten Phase ihrer ersten Eigenerfahrungen gezielt auf ihre
Verbesserungspotenziale aufmerksam gemacht werden. Erfahrungslernen im
Straßenverkehr muss zukünftig zum Gegenstand formeller Lernprozesse
erhoben werden. Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie entwickelt vor diesem
Hintergrund derzeit ein erweitertes Lernkonzept für Fahranfänger in
Anlehnung an die Erfahrungen mit dem Modell BF 17. Sie plädiert dafür,
allen Fahranfängern in der ersten Phase der Eigenerfahrungen die Chance
zum Erfahrungslernen unter kontrollierten Bedingungen in einer
zusätzlichen obligatorischen Ausbildungszeit zu bieten. Dabei werden
aufgrund einer lernpädagogisch notwendigen Umstrukturierung der Inhalte
- bestimmte Lerninhalte werden erst aufgrund bestimmter Erfahrungen
erfassbar - die Kosten für eine Fahrerausbildung auf annähernd gleichem
Niveau bleiben können.
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Prof. Dr. phil. Margret Fell ist seit 1985 Inhaberin des
Lehrstuhls für Erwachsenenbildung und außerschulische
Jugendbildung an der Katholischen Universität
Eichstätt-Ingolstadt. Zuvor hatte Prof. Fell ab 1983 einen
Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik an der Universität Trier inne.
Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind: Lerneffektive
Gestaltung von Bildungsräumen, Verkehrsandragogik, Dialogisches
Führungshandeln und Dialogische Mitarbeiterführung, Betriebliche
Gesundheitsförderung, Didaktik und Methodik der
Erwachsenenbildung. Seit 1998 ist Prof. Fell in der
wissenschaftlichen Begleitung und Mitarbeit bei der pädagogischen
Weiterqualifizierung von Fahrlehrern tätig. Sie ist Mitglied des
Wissenschaftlichen Beirates der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V.
und arbeitet dort in verschiedenen Arbeitsgruppen mit. |