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Tomas Ciura
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Einige Daten und Fakten vorab: In Deutschland fahren
heute ca. 600.000 mobilitätsbehinderte Menschen Auto. 165.000 Menschen
erleiden pro Jahr einen Schlaganfall. In deutschen Krankenhäusern werden
jährlich 1.000 neue Fälle von Querschnittlähmungen gezählt.
Viele der Betroffenen wollen eine Fahrerlaubnis erwerben. Bereits vor
dem Eintritt der Behinderung erteilte Fahrerlaubnisse sind
erforderlichenfalls zu beschränken oder/und durch Auflagen zu ändern.
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Hierfür sind häufig Fahrproben mit amtlich anerkannten
Sachverständigen erforderlich. Liegt z.B. eine halbseitige Lähmung vor
oder können die Pedale nicht mehr betätigt werden, bedarf es einer
gründlichen Einweisung in die Handhabung eines adäquat zur Behinderung
umgerüsteten Fahrzeugs. Die Bereitstellung eines geeigneten Fahrzeugs,
dessen besondere technische Einrichtungen die Kompensation der
Behinderung ermöglichen, ist von essentieller Bedeutung; dabei sind von
Anfang an auch der Sachverstand und der Rat des in der
Behindertenausbildung erfahrenen Fahrlehrers gefragt.
Vielfältiges Betätigungsfeld
Neben den die Kraftfahreignung in Frage stellenden
Mängeln der Gliedmaßen oder des Bewegungsapparates gibt es eine Reihe
weiterer Einschränkungen, welche die Erlangung der Fahrerlaubnis
erschweren. In Deutschland leben heute schätzungsweise vier Millionen
Analphabeten. Wie kommen Fahrschüler zurecht, die nicht mit Zahlen
umgehen können oder an Lese- und Rechtschreibschwäche leiden? „Dyskalkulie
(Rechenschwäche, die Red.) und Legasthenie sind die häufigsten
Teilleistungsstörungen, fünf Prozent aller Kinder leiden daran“, sagt
Prof. Michael Schulte-Markwort vom Universitätsklinikum Hamburg. Hinzu
kommt eine große Anzahl von Gehörlosen, die nur in der Gebärdensprache
kommunizieren können. Auch viele dieser Menschen haben den Wunsch, eine
Fahrerlaubnis zu erwerben. Das Betätigungsfeld für Fahrlehrer/innen im
Handicap-Bereich ist weit und vielfältig. Freilich wäre wenig damit
getan, nur ein Automatikfahrzeug mit Handbedienung für Gas und Bremse,
linkem Gaspedal und Lenkraddrehknopf anzuschaffen. Denn die
Fahrausbildung behinderter Menschen stellt besondere Anforderungen an
die Fahrschule, die weit über schier technische Hilfen hinausgehen, so
wichtig diese im Einzelfall auch sein mögen.
Der Berufsstand stellt sich dem Erfordernis
Der Berufsstand hat dieses Erfordernis schon vor vielen
Jahren erkannt und sich diesem gestellt. Die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. hat deshalb den Arbeitskreis „Handicap“
eingerichtet, in dem auf diesem Gebiet versierte Fahrlehrer/innen
mitwirken. Zuerst wurde ein Fragebogen entwickelt, der Grundlage für
eine erste qualifizierte Datenerhebung über bestehende
Behinderten-Fahrschulen in Deutschland war. Die so ermittelten
Fahrschulen sind in einer stets aktuell gehaltenen Liste
zusammengefasst, die über die Homepage der Bundesvereinigung,
www.fahrlehrerverbaende.de,
heruntergeladen werden kann (direkter
Download der aktuellen Liste im PDF-Format). Zurzeit sind
darin 155 Fahrschulen aus allen Teilen Deutschlands verzeichnet.
Darüber hinaus sind in den meisten
Fahrlehrer-Landesverbänden Behindertenreferenten tätig, die im
regionalen Bereich sowohl für die Behinderten als auch für die
Fahrschulen kompetente Ansprechpartner sind. Die Deutsche
Fahrlehrer-Akademie e.V. hat 1997 das Buch „Mobilitätsbehinderte und
Kraftfahrzeug“ herausgegeben, das umfassend zum Thema informiert und als
Standardwerk auf diesem Gebiet gilt. Das Werk ist bis auf wenige
Exemplare vergriffen und soll in einer revidierten Fassung 2009 neu
aufgelegt werden. Eine erste bundesweite Fortbildung für
Behinderten-Ausbilder, Sachverständige und Verwaltungsangestellte der
Führerscheinstellen wurde im Jahre 2000 unter Federführung des Hamburger
Fahrlehrerverbandes durchgeführt. Das Verkehrsinstitut Bielefeld hat
2006 und 2008 mehrere dreitägige Fortbildungsseminare für
Behindertenfahrlehrer angeboten, die allesamt ausgebucht waren.
Welche Voraussetzungen müssen Fahrlehrer/innen bzw.
Fahrschulen erfüllen?
Fahrlehrer/innen, die behinderte Menschen ausbilden
wollen, müssen über eine hohe fachliche Qualifikation verfügen. Neben
gut fundierter Didaktik sind medizinische und psychologische
Grundkenntnisse erforderlich. Die Kenntnis der einschlägigen rechtlichen
Terminologie ist ebenso wichtig wie das Wissen um Ressourcen der Hilfe
und Unterstützung. Kontakte zu Umbaufirmen, Herstellern,
Selbsthilfeorganisationen, Beratungseinrichtungen, Behörden und
Prüforganisationen sind unerlässlich. Die Räumlichkeiten der Fahrschule
müssen barrierefrei sein, und das Büropersonal sollte fachkundige
Beratung bieten können. Erforderlichenfalls muss der/die Fahrlehrer/in
in deutscher Gebärdensprache kommunizieren können. Das alles kann
natürlich nicht von heute auf morgen aufgebaut und geboten werden. Man
muss hineinwachsen. Aufgabe des organisierten Berufsstandes ist es,
dafür helfend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Das A und O: Qualifizierte Aus- und Fortbildung
Ohne qualifizierte, zielgerichtete Aus- und Fortbildung
ist die notwendige Spezialisierung zum Fahrlehrer für Behinderte
ziemlich aussichtslos. Die organisierte Fahrlehrerschaft hat das erkannt
und misst der Fahrausbildung Behinderter hohen Stellenwert zu. Es geht
darum, diesen Mitmenschen eine verlässliche, qualitätvolle Ausbildung
und Betreuung zu bieten.
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Tomas Ciura ist Fahrlehrer in Hamburg und seit
mehr als 20 Jahren sehr erfolgreich in der Ausbildung Behinderter tätig.
Er ist Behinderten-Beauftragter des Fahrlehrerverbandes Hamburg e.V. und
Mitglied im Arbeitskreis „Handicap“ der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. |