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Dr. rer. nat.
Hanns Christian Heinrich
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Welche Anforderungen werden in den europäischen
Ländern an Fahrlehrer gestellt? Diese Frage war Gegenstand einer
umfangreichen Studie, die von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA)
im Jahr 2008 und Anfang 2009 in enger Zusammenarbeit mit der
Europäischen Fahrlehrer-Assoziation e.V. durchgeführt wurde. |
Anlass hierzu war die Richtlinie 2005/36/EC des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die
Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Die Richtlinie wurde durch das
vierte Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes für den Bereich des
Fahrschulwesens in deutsches Recht umgesetzt. Eine entscheidende
Voraussetzung zur Anwendung dieses Gesetzes ist die Kenntnis der
Anforderungen an den Fahrlehrerberuf in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz.
Die erforderlichen Angaben über die gegenwärtig gültigen
Regelungen wurden auf verschiedenen Wegen erhoben:
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In einem ersten Schritt wurden alle auf der
EFA-Mitgliederversammlung in Tallinn (2.5. - 3.5.2008) vertretenen
nationalen Fahrlehrerverbände gebeten, einen einschlägigen Fragebogen
auszufüllen. Den dort nicht vertretenen Verbänden einzelner Länder wurde
der Fragebogen mit der Bitte um Beantwortung per E-Mail übersandt.
-
CIECA, die internationale Vereinigung von
Organisationen, die mit Führerscheinprüfungen betraut sind, hat den
Fragebogen (in leicht modifizierter Form) ihren Mitgliedsorganisationen
ebenfalls mit der Bitte um Beantwortung geschickt, so dass jetzt die
Richtigkeit der Antworten auf doppelte Weise gewährleistet ist.
Allerdings liegen Antworten zu dem Fragebogen in der EFA-Version und in
der CIECA-Version nur für 16 Länder vor.
Insgesamt ist es auf diese Weise gelungen, aus allen
Ländern Angaben über die Anforderungen an den Fahrlehrerberuf zu
erhalten – abgesehen von Litauen, von wo weder EFA noch CIECA Antwort
bekommen haben.
Die nun vorliegenden Ergebnisse geben somit zum ersten
Mal einen (fast) lückenlosen und umfassenden Überblick über die
gesetzlichen Grundlagen zum Fahrlehrerberuf in Europa.
Der thematische Aufbau des Fragebogens ist im
nachstehenden Kasten dargestellt.
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Themenblöcke des Fragebogens |
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A:
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Fahrlehrer
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A 1:
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Voraussetzungen für den Fahrlehrerberuf
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A 2:
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Ausbildung zum Fahrlehrer
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A 3:
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Prüfung
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A 4: |
Erteilung der Fahrlehrerlaubnis |
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A 5:
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Tätigkeit als Fahrlehrer
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B:
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Fahrschule
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B 1:
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Fahrschulerlaubnis
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B 2:
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Anforderungen an die Person, die in einer Fahrschule für
die Qualität des Unterrichts verantwortlich ist
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C:
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Weitere Aufgabengebiete |
Um es gleich vorweg zu sagen: Die Unterschiede der
Anforderungen an Fahrlehrer in Europa sind erheblich! Dies zeigt sich in
allen bei der Befragung angesprochenen Bereichen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass in einigen Ländern bereits das Berufsbild des
Fahrlehrers zum Teil deutlich von unseren deutschen Vorstellungen
abweicht. So wird z.B. in Österreich zwischen dem „Fahrlehrer“, der
ausschließlich praktischen Fahrunterricht erteilt, und dem
„Fahrschullehrer“ unterschieden, der sowohl Theorie als auch Praxis
unterrichten darf. Entsprechend unterschiedlich sind die geforderten
beruflichen Qualifikationen. Am differenziertesten sind die Verhältnisse
hierzu in Belgien, wo zwischen fünf verschiedenen Qualifikationsarten
und damit verbundenen Tätigkeiten unterschieden wird. Vor einer
beruflichen Anerkennung ausländischer Fahrlehrer in Deutschland ist
daher genau zu prüfen, ob die Tätigkeitsmerkmale eines Fahrlehrers in
dem betreffenden Ausland den deutschen entsprechen.
Die Themenblöcke A 2 (Ausbildung zum Fahrlehrer) und A 3
(Prüfung) sind für die Frage der Anerkennung der beruflichen
Qualifikation von Fahrlehrern von besonderer Bedeutung. In den Antworten
zeigen sich dort auch die größten Unterschiede:
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In den allermeisten Ländern ist eine Ausbildung zum
Fahrlehrer gesetzlich vorgeschrieben, allerdings in vier Ländern nicht,
nämlich in Zypern, Irland, in den Niederlanden und Großbritannien.
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Die Ausbildung zum Fahrlehrer liegt in einigen Ländern
ausschließlich bei privaten Fahrschulen, in Norwegen hingegen wird ein
Studium an einem Universitäts-College verlangt. Am weitesten ist (wie in
Deutschland) eine kombinierte Ausbildung in einer
Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Fahrschule verbreitet.
-
Sofern eine Ausbildung vorgeschrieben ist, schwankt
deren Umfang zwischen 70 Stunden (Island) und zwei Jahren (Norwegen). In
vielen Ländern ist ein Mindestumfang überhaupt nicht festgeschrieben.
Die fünf Teilprüfungen der deutschen Fahrlehrerprüfung
stellen einen guten Anhaltspunkt für den Vergleich zwischen den Ländern
Europas dar.
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Umfang der deutschen Fahrlehrerprüfung |
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Fahrpraxis |
60 Minuten |
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Fachkunde
schriftlich |
300 Minuten |
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Fachkunde
mündlich |
30 Minuten
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Lehrprobe
Theorie |
45 Minuten
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Lehrprobe
Praxis |
45 Minuten |
In der nachstehenden Tabelle und in der Europakarte wird
die Übereinstimmung mit dem deutschen Prüfungssystem dargestellt. Die
Farben in der rechten Spalte der Tabelle geben zusätzlich zu der
eingetragenen Zahl den jeweiligen Grad der Übereinstimmung mit dem
deutschen Prüfungssystem an: Eine Übereinstimmung in allen fünf
Prüfungsteilen wird dunkelgrün signiert, findet überhaupt keine Prüfung
statt, so wird das Land mit roter Farbe gekennzeichnet. Die Einfärbungen
in der Europakarte entsprechen den Farben in Spalte „Anzahl“.