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Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.
V.
Ein Rückblick auf die Anfänge und das Werden
Die Idee, die Deutsche
Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA) zu gründen, entstand im Frühjahr 1989
beim monatlichen Jour fixe zweier Freunde. Nach ihrer Auffassung klaffte
zwischen dem Berufsbild und den an die Fahrlehrer gestellten
Anforderungen seit langem eine der Verkehrssicherheit abträgliche Lücke.
Ihre Überlegungen führten zu dem Schluss, die Weiterentwicklung vom
Anlernberuf eines technischen Instruktors zum anerkannten
Verkehrspädagogen müsse nun endlich unter wissenschaftlicher Begleitung
in Angriff genommen und vorangetrieben werden.
Nach ihrer Überzeugung war eine
durchgreifende Verbesserung der Sicherheit junger Fahranfänger nur durch
eine weit über die Vermittlung technischer Fähigkeiten hinausgehende
Fahrausbildung zu erzielen. Das aber setzte nach ihren Erkenntnissen
eine signifikante Anhebung des Berufsbildes des Fahrlehrers voraus.
Zuvorderst sollten anspruchsvollere Zugangsvoraussetzungen, vor allem
eine höherwertigere schulische Vorbildung der Bewerber ins Auge gefasst
werden. Des Weiteren sollte der Ausbildungskanon nicht mehr
techniklastig, sondern in den einzelnen Disziplinen angemessen
gewichtet, vor allem aber pädagogisch geprägt sein. Ein Praktikum und
eine adäquate Abschlussprüfung sollten die Schlusspunkte des etwa zwei
Jahre umfassenden, nach Art einer Berufsakademie (College) gestalteten
Ausbildungsganges bilden.
Think Tank
Die Vorstellungen der Initiatoren
gingen freilich weit über die Reform des Berufbildes hinaus. Sie
vertraten die Auffassung, der Berufsstand der Fahrlehrer, oft
überzeichnet „Schule der Nation“ genannt, brauche in vielen der ihn
berührenden Fragen zuverlässigen wissenschaftlichen Beistand. Bald war
ein entsprechendes Rohkonzept erstellt, das später als Grundlage der
Vereinssatzung diente. Dieses erste Papier – von den Verfassern Nonpaper
genannt – muss überzeugend gewesen sein, denn damit gelang es, das
Interesse namhafter Persönlichkeiten, Institutionen und Unternehmen für
die Gründung und Anschubfinanzierung des Vereins zu gewinnen.
Gründung mit Theaterdonner
Am 16. Mai 1990 trafen sich in
Stuttgart 13 Gleichgesinnte aus verschiedenen Teilen der Republik zur
Gründung des Vereins. Als die Gründung bekannt wurde, rief das innerhalb
und außerhalb des Berufsstandes einen gewissen Theaterdonner, teils auch
harsche Ablehnung hervor. Vor allem konservative Kräfte innerhalb des
Berufsstandes mutmaßten, der neue Verein wolle ausschließlich der
Standesvertretung zustehende Vertretungskompetenzen an sich reißen; sie
hatten die Idee eines wissenschaftlichen Forums, eines Think Tanks,
einer Ideenschmiede im Dienste des Berufsstandes nicht verstanden oder
nicht verstehen wollen. Auch außerhalb des Berufsstandes gab es
Gegenkräfte, deren Beweggründe meist ebenfalls auf falschen Annahmen
über die Intentionen des neuen Vereins beruhten, der sein Aktionsfeld
„anspruchsvoll, man höre und staune, mit dem Wort ‚Deutsche’ markiert
hat“ (O-Ton eines ministerialen Antipoden). Indes, die
Gründungsmitglieder blieben gelassen, und der Vorstand – heute Präsidium
– arbeitete unter der gleichermaßen progressiven wie umsichtigen Führung
von Dr. jur. Rolf Gall hart und konsequent an der Gestaltung des
Programms und der Inangriffnahme erster Projekte.
Analyse zur Fahrlehrerfortbildung
Im Oktober 1990 wurde der DFA die
Gemeinnützigkeit zuerkannt. Das war der Startschuss für die Werbung von
Kuratoriumsmitgliedern. Im selben Monat wurde für die Gremien des
Vereins eine Geschäftsordnung erstellt. Im Winter 1990/91 trat die DFA
mit einer differenzierten, sorgsam begründeten Analyse zur
Fahrlehrerfortbildung hervor, die Aufsehen erregte. Darin wurde
nachgewiesen, dass die Bereitschaft zur Fortbildung trotz des Anreizes,
im Falle der Teilnahme von der Unterrichtsüberwachung befreit zu werden,
erheblich nachgelassen hatte. Zugleich wurden mehrere Vorschläge zur
Abhilfe unterbreitet. Die DFA favorisierte eine in Intervallen von drei
Jahren zu absolvierende Pflichtfortbildung von 24 Stunden. Falls es aus
politischen Gründen (andere sprachen nicht dagegen) bei der
Freiwilligkeit bliebe, sollten für Fortbildungsunwillige häufigere und
strengere Überwachungsmaßnahmen mit einem gewissen Lästigkeitswert
eingeführt werden. In diesem Winter befasste sich der Wissenschaftliche
Beirat auch mit Fragen der Fortbildung von Inhabern einer Fahrerlaubnis.
Der Zeit voraus
Eine Umfrage hatte ergeben, dass 1989
allein in Baden-Württemberg ca. 30.000 Frauen im Alter zwischen 40 und
50 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren, jedoch seit
Jahren oder gar Jahrzehnten nicht mehr hinter dem Lenkrad eines Autos
gesessen hatten. Viele davon, hieß es da, wollten gerne ihre automobile
Selbstständigkeit zurückgewinnen. Auch für Männer stelle sich,
allerdings in zahlenmäßig wesentlich geringerem Umfang, dieses Problem.
Einerseits stelle die Wiederaufnahme des Autofahrens ohne professionelle
Anleitung eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Andererseits falle
es diesen Leuten schwer, zur Auffrischung ihrer Kenntnisse und
Fähigkeiten bei einer Fahrschule anzuklopfen, weil ihnen das wie ein
beschämendes Nachsitzen vorkomme. Weil es aber auch für die Fahrschulen
nicht ganz leicht sei, die wesentlichen Defizite im Einzelnen zu
erkennen, empfahl der Wissenschaftliche Beirat, ein leicht handhabbares
Testprogramm zu erarbeiten, das bei möglichst geringem Aufwand für die
Probanden über deren fahrerisches Vermögen Aufschluss geben sollte.
Allerdings musste die DFA nach gründlichen Vorarbeiten zur Kenntnis
nehmen, dass sie mit diesem Projekt der Zeit voraus war. Die Fahrschulen
zeigten geringes bis gar kein Interesse daran. GLH
Fortsetzung
folgt im Newsletter Ausgabe 7 |