DFA - Wege zu mehr Verkehrssicherheit

Artikel aus Newsletter Ausgabe 1, Januar 2007

Als die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. (DFA) im Mai 1990 aus der Taufe gehoben wurde, einigten sich die 13 Gründungsmitglieder auf Satzungsziele, die den wissenschaftlichen Anspruch der Vereinigung klar zum Ausdruck bringen.

Im Vordergrund steht die Verkehrssicherheit, die durch qualifizierte Aus- und Fortbildungsprogramme auf dem Gebiet des Fahrschulwesens zu fördern ist. Diese sind nach modernen pädagogischen und didaktischen Erkenntnissen in Zusammenarbeit mit Universitäten, Hochschulen und entsprechend qualifizierten Einrichtungen und Persönlichkeiten zu erarbeiten und erproben. So viel zu den Satzungszielen.

In den 17 Jahren ihres Bestehens hat die DFA schon vieles erreicht. Mit einem Standardwerk für die Fahrausbildung mobilitätsbehinderter Menschen, den klassenbezogenen Curricularen Leitfäden für die praktische Ausbildung der Fahrschüler, mit Fragenkatalogen für die Fahrlehrerprüfung, mit Handanweisungen für Prüfungsausschüsse, einem Berufseignungstest für Interessenten am Fahrlehrerberuf und einer ausgedehnten Beratungstätigkeit hat die DFA in der Vergangenheit, um nur das Wichtigste zu nennen, entscheidende verkehrspädagogische Wegmarken gesetzt.

Die Gewährleistung von Sicherheit und Flüssigkeit unseres von so enormer Dynamik gekennzeichneten Straßenverkehrs verlangt jedoch auch von der Verkehrspädagogik immer neue und bessere Lösungen. Weil die Qualifikation der Fahrlehrer ganz wesentlich die den Fahrschülern gebotene Ausbildungsqualität bestimmt, arbeitet die DFA mit Nachdruck an Plänen, mit denen die Zugangsvoraussetzungen für den Fahrlehrerberuf den heutigen Anforderungen angepasst werden können. Es geht dabei um die so genannten Schlüsselqualifikationen der Fahrlehreranwärter, aber auch um die Fahrlehrerausbildung im Ganzen. Eine weitere, noch nicht ganz vollendete Aufgabe, hat sich der DFA mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen gestellt.

Als wissenschaftliches Forum des deutschen Fahrschulwesens ist die DFA zu einer noch engeren, von Vertrauen und gegenseitigem Verständnis getragenen Zusammenarbeit mit den in Bund und Ländern für die Verkehrssicherheit und das Fahrlehrerrecht zuständigen staatlichen Stellen bereit. Gleiches gilt für alle nichtstaatlichen auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit tätigen Organisationen.

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