Wir sind dafür: Null-Promille für Fahranfänger

Artikel aus Newsletter Ausgabe 1, Januar 2007

Schon 1991 haben namhafte Unfallexperten gefordert, Fahranfängern qua Gesetz das Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Genuss auch nur geringster Mengen alkoholischer Getränke zu verbieten. Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. hat diese Forderung von Anfang an unterstützt.

Bei jungen Fahranfängern wirkt sich schon eine geringe Menge Alkohol im Blut besonders negativ aus, weil die Verhaltensautomatismen noch nicht tief genug verankert sind und sie für viele dynamische Verkehrsvorgänge noch nicht über abrufbare Erfahrungen verfügen. Situative Entscheidungen verlangen aber sofortige, bewusste Reaktionen, die selbst durch geringe alkoholische Beeinflussung empfindlich gestört werden. Wir sind überzeugt, dass das Verbot bei den 18- bis 22-jährigen Fahrern zu einer deutlichen Minderung der Unfallbelastung beitragen kann; überdies würde es den Gruppendruck, ebenfalls zum Glas greifen zu müssen, stark mindern.

Indes, das Null-Promille-Gesetz lässt noch immer auf sich warten. Wir erwarten, dass nach dem Fehlstart vor einigen Monaten, der wegen rechtlicher Ungereimtheiten vom Bundesrat gestoppt wurde, nun bald ein neuer Vorschlag auf den Tisch kommt, der auch einen wirksamen Vollzug des neuen Gesetzes sicherzustellen vermag.

 

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