Parlamentarisches Frühstück mit lebhafter Diskussion: Fahrlehrer sehen dringenden Reformbedarf

Artikel aus Newsletter Ausgabe 13, April 2013

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. und die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V. hatten im Februar wieder zu ihrem Parlamentarischen Frühstück in die Landesvertretung Niedersachsen eingeladen.

Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), und Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder, Präsident der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA), stellten zahlreichen Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages ihre Positionen zur Neugestaltung des Fahrlehrerrechts und zur Ausgestaltung des zukünftigen Fahreignungsregisters vor. Die Fahrlehrerverbände erwarten, dass eine Gesetzgebungsinitiative zur Reform des Fahrlehrerrechts nunmehr unverzüglich eingeleitet wird. Seit der Erstellung eines Eckpunktepapiers hierzu sei wieder ein Jahr ins Land gegangen, ohne dass die längst überfällige Novellierung tatsächlich in Angriff genommen worden sei. Kernpunkt des Reformbedarfs seien die Neuregelungen der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf und der Fahrlehrerausbildung, um den geänderten Anforderungen Rechnung zu tragen. Dazu, so von Bressensdorf, seien umfassende Vorschläge unterbreitet worden. Die Verkehrsministerkonferenz hatte sich mit der Reform zuletzt im Oktober 2012 beschäftigt und das Bundesverkehrsministerium gebeten, alsbald das förmliche Verfahren für ein entsprechendes Gesetz einzuleiten. Das Eckpunktepapier der von ihr im Oktober 2011 eingesetzten Arbeitsgruppe hatte die Verkehrsministerkonferenz bereits im April 2012 gebilligt. Es enthält u.a. Vorschläge zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten von Fahrschulen, zur Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf, zur Modernisierung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung, zur Entbürokratisierung sowie für ein Qualitätssicherungssystem.

Reform des Punktsystems 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregisters hat der Bundesrat im ersten Durchgang bereits beraten, er liegt jetzt dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vor. Gerhard von Bressensdorf und Klaus Langwieder erläuterten bei dem Parlamentarischen Frühstück Kritik und Anregungen der Fahrlehrer zu dem Gesetzentwurf. Die Reform des Verkehrszentralregisters und eine einfachere und leichter verständliche Darstellung des gesamten Punktsystems befürworten sie. Kritisch sehen sie aber die neuen Punkteschwellen. Die hätten nicht nur bei den Fahrlehrern, sondern auch bei der Mehrzahl der Bürger ein gewisses Gefühl der Ungerechtigkeit hervorgerufen. Einer und zwei Punkte würden oft der Schwere der Verstöße nicht gerecht, nötig sei deshalb eine größere Differenzierung. Das sei auch erforderlich, um die Möglichkeit beibehalten zu können, durch eine freiwillige Teilnahme an einem Seminar Punkte abzubauen; die Fahrlehrer hielten dies für dringend wünschenswert. Für sinnvoll und machbar halten sie das neue Seminarkonzept mit pädagogischen und psychologischen Zeiteinheiten. Der pädagogische Teil, den die Fahrlehrer durchführen, sei bereits erprobt worden, das Konzept habe sich als sinnvoll und praktikabel erwiesen.

Reger Austausch 

In der anschließenden lebhaften Gesprächsrunde wurde eine Vielzahl von Einzelfragen diskutiert. Dabei fand ein erst vor kurzem erkanntes Problem besondere Aufmerksamkeit, für dessen Lösung von Bressensdorf die Unterstützung der Parlamentarier erbat. In der Diskussion bestand Einvernehmen, dass kurzfristig eine Gesetzeslücke geschlossen werden müsse, damit Fahrlehrer im Fall eines vorübergehenden Ruhens ihrer Erlaubnis nicht aufgrund bestehender Stichtagsregelungen das Recht verlieren, Lkw- und Busfahrer auszubilden, wenn sie die Fahrlehrerprüfung nicht erneut ablegen. Abschließend appellierten Gerhard von Bressensdorf und Klaus Langwieder an die Parlamentarier, die Reform des Fahrlehrerrechts in ihrem Sinne möglichst noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und sich für notwendige Änderungen bei der Reform des Punktsystems und des Verkehrszentralregisters einzusetzen.

Quelle: Pressestelle der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin

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