Fahrerlaubnis: Ist der Automatikeintrag im Führerschein noch zeitgemäß?

Artikel aus Newsletter Ausgabe 8, November 2010

Horst SchneiderBild: Horst Schneider

Die deutsche Fahrzeugindustrie zeichnet sich durch eine kontinuierliche und hohe Innovationskraft aus und ist dabei Trendsetter in Europa. Im letzten Jahrzehnt wurden Komponenten und Systeme entwickelt und verbaut, die man noch vor 30 Jahren als Science Fiktion abgetan hätte, wie beispielsweise die elektronische Deichsel bei Nutzfahrzeugen oder Fahrzeuge, die vollautomatisch fahren können.

In Deutschland werden heute Kraftomnibusse und schwere Lkw überwiegend mit automatischen Getrieben ausgeliefert. Sie stellen wirtschaftliche und kraftstoffsparende Fahrweise sicher und entlasten die Fahrer im zunehmend komplexer werdenden Verkehrsalltag. Bei vielen Sicherheitssystemen von Pkw der Premiumklasse sind automatische Getriebe Voraussetzung für deren Funktionalität, etwa bei der automatischen Abstandsregelung. Diese Systeme werden auch in den anderen Klassen zunehmend Einzug halten.

Die bewährte professionelle Ausbildung von Kraftfahrern in Deutschland muss diesem Trend Rechnung tragen. Voraussetzung für das Führen von modernen Nutzfahrzeugen ist die Kenntnis automatischer Getriebe und deren sichere und routinierte Bedienung. Zwar sollte auch das Schalten mit der Hand sitzen, es ist jedoch heute nicht mehr die Regel. Die Ausbildung muss dem Trend – auch bei Pkw – Rechnung tragen, und die Lösung liegt aus meiner Sicht auf der Hand: Der Automatikeintrag sollte entfallen.

Warum? Dazu ein kurzer Blick in die Historie. Von 1972 bis 1986 durfte die Fahrerlaubnisprüfung auf Pkw mit automatischem Getriebe abgelegt werden, wenn ein Nachweis von mindestens 6 Ausbildungsstunden mit Schaltgetriebe vorlag. Der Führerschein erhielt den Eintrag „Prüfung der Klasse 3 auf Automatik abgelegt“, der „frische“ Kraftfahrer durfte jedoch sowohl Handschalter als auch Automatikfahrzeuge führen. Ab 1. April 1986 war die Fahrerlaubnis grundsätzlich auf Automatik beschränkt, wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

Mit der Änderung der Richtlinie 91/439/EWG vom 27. Juni 2008 zeigen sich zwar bereits erste Ansätze von Erleichterungen. Das EU-Recht sieht nun keinen Automatikeintrag mehr vor, wenn „das Kupplungspedal den Antriebsstrang trennen kann“. Das Kupplungspedal muss dabei nur bedient werden, wenn dies technisch erforderlich ist. Der eigentliche „Geist der EU-Richtlinie“ scheint dabei jedoch immer noch nicht richtig getroffen zu sein.

Die aktuellen Entwicklungen stellen neue Herausforderungen, wie z.B. bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen. Diese Fahrzeuge haben keine Kupplung und würden damit zwangsläufig einen Automatikeintrag im Führerschein mit sich bringen. Sicherlich wäre es nicht zukunftsorientiert, wenn aufgrund dessen Elektrofahrzeuge bei der praktischen Ausbildung nicht genutzt werden könnten.

Zu überlegen ist, wie es sich in den 70er-Jahren bewährt hat, dass die Fahrschule innerhalb der Ausbildung der Klasse B eine sinnvolle und noch festzulegende Anzahl an Ausbildungsstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchführt und dokumentiert. Die restliche Ausbildung wie auch die Prüfung könnte dann auf einem Fahrzeug „ohne Kupplung“ abgelegt werden. In den Klassen C und D sollte bei Vorliegen einer nicht auf Automatik beschränkten Klasse B-Fahrerlaubnis auf diese Restriktionen ganz verzichtet werden. Dies wäre ein bedeutender Beitrag zur Ausbildung von Bewerbern auf zeit und marktgerechten Fahrzeugen.

Horst Schneider  
TÜV SÜD

_____

Zur Person

Dipl.-Ing. Horst Schneider ist Mitglied des Vorstandes der TÜV SÜD AG. Dank seiner langjährigen Tätigkeit als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr und später als Geschäftsführer der TÜV SÜD Auto Service GmbH ist Schneider ein profunder Kenner des Führerscheinwesens. Die Förderung der Verkehrssicherheit liegt ihm besonders am Herzen. Das findet durch sein ehrenamtliches Engagement als Vizepräsident der Deutschen Verkehrswacht und Vorstandsmitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrates besonderen Ausdruck.

Schneider wurde für seine Verdienste um die Objektivierung der Fahrerlaubnisprüfung und ein partnerschaftliches Verhältnis von Fahrlehrern und Prüfern im Mai dieses Jahres mit dem Karl-Rederer-Preis der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. ausgezeichnet.

 

Zurück